Bürgermeister

Bürgermeister

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Bür|ger|meis|ter ['bʏrgɐmai̮stɐ], der; -s, -, Bür|ger|meis|te|rin ['bʏrgɐmai̮stərɪn], die; -, -nen:
Leiter, Leiterin der Verwaltung einer Gemeinde:
er wurde zum Bürgermeister gewählt.
Syn.: Älteste, Ältester.

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Bụ̈r|ger|meis|ter 〈m. 3Oberhaupt einer Stadt od. Gemeinde

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Bụ̈r|ger|meis|ter , der [mhd. burgermeister]:
(gewähltes) Oberhaupt einer Kommune (1).

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Bürgermeister,
 
allgemein der Vorsteher einer Kommune (Gemeinde, Stadt). Stellung und Aufgabenbereich des Bürgermeisters sind in den Gemeindeordnungen der einzelnen Länder in Deutschland verschieden ausgeprägt (Gemeinde). In allen Ländern (außer Niedersachsen) wurde die direkte Volkswahl des Bürgermeisters eingeführt, nachdem (ausgenommen Baden-Württemberg und Bayern) bis 1993 noch die indirekte Wahl durch die Gemeindevertretung die Regel war. Unabhängig von der jeweiligen Kommunalverfassung ist der Bürgermeister Wahlbeamter nach Maßgabe des Beamtenrechts, der sein Amt je nach der Größe des Gemeinwesens haupt- oder ehrenamtlich auf Zeit wahrnimmt. In den kreisfreien Städten führt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, dem ein Bürgermeister als Vertreter zur Seite steht. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse verwaltungsmäßig vorzubereiten und auszuführen, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen, die Gemeinde nach außen zu vertreten. - In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg entsprechen die Bürgermeister als Chefs der Landesregierung den Ministerpräsidenten der übrigen Länder.
 
In Österreich ist der Bürgermeister - neben den beschlussfassenden Organen Gemeinderat und Gemeindevorstand - das zentrale Exekutivorgan der Gemeinde. Er ist Behörde (v. a. Baubehörde), leitet das Gemeindeamt, führt den Vorsitz im Gemeinderat und vertritt die Gemeinde nach außen. - In der Schweiz ist die Bezeichnung Bürgermeister seit dem 19. Jahrhundert aufgehoben. Die Vorsteher der Gemeinden heißen Gemeinde- oder Stadtpräsident (Gemeinde- oder Stadtammann).
 

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Bụ̈r|ger|meis|ter [auch: - -'- -], der [mhd. burgermeister]: (gewähltes) Oberhaupt einer ↑Kommune (1).

Universal-Lexikon. 2012.

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